Der Elternbeirat nimmt die Belange der Eltern der Schüler einer Schule wahr und wirkt in Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind, mit.
Die Mitwirkungsrechte sind z.T. in Art. 65 BayEUG zusammengefasst. Weitere Mitwirkungsrechte sind in den Schulordnungen (BaySchO, GrSO, MSO, VSO-F) benannt.